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Steuererklärung 2020 – Neuigkeiten von Ihrem Treuhänder

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Ein neues Jahr hat begonnen und schon bald ist es wieder an der Zeit, sich mit der Steuererklärung zu befassen. Gewiss haben auch Sie sich gefragt, wie sich das Corona-Jahr in der Steuererklärung auswirkt und abbilden lässt. Wesentliche Änderungen gibt es nicht, jedoch beraten wir Sie gern in Ihrer individuellen Situation.

Berufskostenabzüge
Als Faustregel bei den Berufskosten gilt: Es wird so verfahren, als hätte es Corona nicht gegeben. Die Berufskostenpauschale wird diskussionslos gewährt, der Abzug von höheren effektiven Kosten ist nur mit Nachweis möglich. Für besonders gefährdete Personen gewährt der Kanton Basel-Stadt einen Fahrkostenabzug bis maximal CHF 3'000 – ein Nachweis mittels Arztzeugnis ist notwendig. Die Spesenvergütungen, die aufgrund von genehmigten Spesenreglementen vom Arbeitgeber ausbezahlt wurden, werden weiterhin im vollen Umfang akzeptiert, auch wenn infolge Corona weniger effektive Auslagen angefallen sind. Spezielle Arbeitssituationen sind vom Arbeitgeber mit einem Schreiben zu bescheinigen.

Homeoffice
Ein Abzug fürs Homeoffice dürfte nur in Fällen sinnvoll sein, wo noch weitere effektive Berufskosten angefallen sind. Für alle übrigen Personen ist die Berufskostenpauschale vorteilhafter. An den Regeln für den Abzug des Arbeitszimmers zuhause hat sich nichts geändert: Bedingung ist weiterhin, dass es in der Wohnung oder im Eigenheim ein eigens dafür eingerichtetes Zimmer gibt, welches mindestens 2 volle Arbeitstage pro Woche benutzt wird, und dass man selbst die Kosten dafür trägt (also keine Entschädigung vom Arbeitgeber dafür erhalten hat). Es ist kein Abzug möglich, wenn das Homeoffice auf freiwilliger Basis erfolgt ist.

Einkommenssteuern
Die untere Tarifstufe des Einkommenssteuersatzes wird von 22.00% auf 21.75% gesenkt. Zudem wird der Versicherungsabzug von CHF 2'400 auf CHF 2'800 für alleinstehende Personen bzw. von CHF 4'800 auf CHF 5'600 für Verheiratete erhöht. Beide Änderungen sind rückwirkend per 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Wie Sie uns erreichen
Infolge der Corona-Massnahmen ist die buchhaltungsfabrik derzeit am besten per Telefon und E-Mail erreichbar. Selbstverständlich ist dafür gesorgt, dass unser Postfach und der Briefkasten täglich geleert werden. Nutzen Sie die Möglichkeit, uns Ihre Dokumente in elektronischer Form zuzustellen, sei es per Mail, Datentransfer oder auf einem USB-Stick. Persönliche Termine auf Vereinbarung sind per Videokonferenz oder unter strikter Einhaltung der Schutzmassnahmen des BAG auch vor Ort in Riehen möglich. Bleiben Sie zuversichtlich, bleiben Sie gesund!

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