Neues Aktienrecht: Pflicht zur eingeschränkten Revision bei Kapitalverlust
Per 1. Januar 2023 ist das neue Aktienrecht in Kraft getreten, welches unter anderem neue Pflichten des Verwaltungsrats bei finanzieller Notlage der Gesellschaft enthält.
Eine entscheidende Änderung betrifft die zu ergreifenden Massnahmen bei einem Kapitalverlust der Gesellschaft. Diese sind auch für Gesellschaften relevant, welche über keine Revisionsstelle verfügen (sogenanntes Opting-out) und betrifft die GmbH sinngemäss, auch wenn im nachfolgenden Beitrag immer auf die Aktiengesellschaft Bezug genommen...